ngen, die die Rechte wilder Tiere, die für den Menschen nicht lebensnotwendig sind, grob verletzen, sollten verboten werden. Dies gilt vor allem für grausame Unterhaltungen wie Sportjagd, Speerfischen, Sportfischen, Wachtel- und Gänsekämpfe, Krokodilhetze, Dachs- und Bärenhetze mit Hunden, Käfer- und Skorpionkämpfe, Boasfütterung mit Kaninchen, Stierkämpfe mit Kondoren usw. Dies ist die erste Anforderung der Umweltethik in Bezug auf diese Unterhaltungen mit Wildtieren.